Forderungen
Das Großherzogtum hat in den vergangenen fünf Jahren bereits einige Fortschritte in Sachen Gleichberechtigung und Schutz der LGBTIQ+ Community gemacht, Fortschritte, die mit dem dritten Platz im ILGA Europe Rainbow Index belohnt wurden. Als die nationale Interessenvertretung ist Rosa Lëtzebuerg jährlich an der Ausarbeitung und den Erhebungen dieses wichtigen internationalen Indizes, Luxemburg betreffend, maßgeblich beteiligt.
Nachdem Luxemburg dreimal in Folge den dritten Platz, hinter Malta und Belgien, belegen konnte, rutschte das Großherzogtum 2022 auf den 5. Platz ab. 2023 verschlechterte sich Luxemburg um weitere zwei Plätze. Nicht weil sich die Gesetzeslage in Luxemburg inzwischen verschlechtert hätte, sondern weil in den vergangenen 3 Jahren keine weiteren Gesetzesinitiativen ins Parlament eingebracht worden sind und andere Länder sich nochmal substantiell verbessert haben.
Dabei gibt es viele Bereiche, in denen die luxemburgische LGBTIQ+ Community seit langem auf Verbesserungen hofft. Einige Gesetzesvorschläge wie das Verbot von Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern ohne deren informierte Zustimmung oder die automatische Anerkennung der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren sind selbst nach vielen Jahren immer noch in der Vorbereitungsphase oder gar in Schubladen der Ministerien verschwunden und warten darauf wieder hervorgeholt zu werden.
Viele, verhältnismäßig einfache Projekte, wie das Verbot von Konversionstherapie, werden unterdessen nicht einmal als eine Dringlichkeit betrachtet.
Die Arbeitsgruppen innerhalb Rosa Lëtzebuergs haben Anfang 2023 den Forderungenkatalog überarbeitet und ihn im Mai sämtlichen Parteien zugeschickt, mit der Bitte, möglichst viele Forderungen in deren Wahlprogramme zun Parlamentswahlen am 8. Oktober 2023 aufzunehmen.
Hier alle Forderungen mit detaillierter Beschreibung in PDF-Form.
1. Gleichstellung und Nichtdiskriminierung
1.1. Schnellstmögliche Änderung der Verfassung zwecks explizite Nennung der Diskriminierungsgründen der sexuellen und affektiven Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsaudruckes sowie der Geschlechtsmerkmale
1.2.1. Schaffung eines Ministeriums für Diversität und Antidiskriminierung.
1.2.2. Verpflichtendes Einbeziehung von LGBTIQ+ Interessenvertretungen im Gesetzgebungsprozess (z.B. durch verpflichtendes Einholen von Gutachten).
1.2.3. Zeitliche Begrenzung des LGBTIQ+ Aktionsplanes der Regierung sowie verpflichtender Evaluierungsmechanismus.
1.3. Umfassendes Verbot von Konversionstherapien.
1.4.1. Aufnahme der Geschlechtsmerkmale als Diskriminierungsgrund im Artikel 454 des Kapitel IV im Strafgesetzbuch.
1.4.2. Nennung von konkreten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung für Menschen mit
Variationen von Geschlechtsmerkmalen in den nachfolgend anzulegenden LGBTIQ+ Aktionsplan der nächsten Regierung.
1.5.1. Zeitgemäßen, diskriminierungsfreien Rahmen für Vollblutspenden für alle LGBTIQ+ Personen.
1.5.2. Schaffung eines Kompensationsfond zur Unterstützung des Rotes Kreuzes.
2. Familie
2.1. Gesetz zur Regelung aller Formen des Zusammenlebens (Cohabitation), das u.a. Anmeldeprozeduren mit outendem Charakter verbietet.
2.2. Vollumfassende Kostenübernahe durch die CNS für assistierte Reproduktionstherapien für alle Wunscheltern unabhängig vom Geschlecht bzw. der geschlechtlichen Identität der Eltern.
2.3. Öffnen des Konzeptes der altruistischen Leihmutterschaft.
2.4. Automatische Anerkennung beider Elternteile bei gleichgeschlechtlichen Paaren, unabhängig deren Rechtsbeziehung zueinander.
2.5. Einführung eines allgemeinen Geburtsurlaub von 12 Monaten für beide Elternteile, zusätzlich zum Elternurlaub von bis zu 6 Monaten.
2.6. Anerkennung der Trans-Elternschaft durch Nutzen des neutralen Begriffes „Eltern“ auf Geburtsurkunden.
3. Sicherheit, Hassverbrechen & Hassrede
3.1.1. Erweiterung der Gesetzgebung über Hassverbrechen im Strafrecht, um ausdrücklich Hassverbrechen und Hate Speech ebenfalls aufgrund der (wahrgenommenen) Geschlechtsmerkmale und Variationen der Geschlechtsmerkmale als erschwerenden Faktor aufzunehmen.
3.1.2. Schaffung von Instrumente zur Erhebung von Statistiken von Straftaten auf Basis von Diskriminierungsmotive.
3.1.3. Die Erweiterung des Artikels über erschwerende Faktoren bei Straftaten hinsichtlich konkreter Verfahrungsweisen sowie Ausarbeitung einer dauerhaften Strategie für staatliche Akteure zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hate Speech gegenüber LGBTIQ+ Personen.
3.2.1. Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für LGBTIQ+ Personen bei der Polizei.
3.2.2. Aufbau von Weiterbildungsangebote für Polizeibeamt*innen mit Schwerpunkt auf (lokale) LGBTIQ+ Thematiken.
3.2.3. Steigerung der Sichtbarkeit der Polizeiarbeit gegenüber der LGBTIQ+ Community.
4. Geschlechtervielfalt
4.1.1. Kurzfristige Einführung einer dritten, neutralen, Option für die freiwillige Geschlechtskennzeichnung im RNPP sowie weiterer öffentlicher Register, langfristige Abschaffung des Eintrags zum Geschlecht in offiziellen Dokumenten und Register, sowie Streichung der Geschlechtskennzeichnung in allen öffentlichen Datenbanken, wie dem RNPP.
4.1.2. Auskunft über den Geschlechtseintrag darf nur mit expliziter Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.
4.2.1. Vollständige Entfernung der Geschlechtsangabe aus der Schüler*innendatenbank sowie Schaffung einer Prozedur zur Änderung des Namens auf Schüler*innenkarten durch einfache Anfrage beim zuständigen Ministerium.
4.2.2. Änderung der Bauvorschriften für öffentliche Gebäude um die Schaffung von Unisex-Toiletten verpflichtend vorzusehen.
4.3.1. Anpassung der Auflagen der CNS um den ungehinderten Zugang zu, sowie die Kostenübernahme von trans-spezifischer Gesundheitsversorgung (TSHC) für Erwachsene und Jugendliche, ohne Beurteilung ihrer psychischen Gesundheit. Zugang zu und die Kostenübernahme von unterstützenden Leistungen für trans und geschlechtsvariante Kinder in der Vorpubertät muss gewährleistet sein, ohne Diagnose „Geschlechtsinkongruenz 25 im Kindesalter“ (ICD11) oder einer gleichwertige Diagnose.
4.3.2. Übernahme durch die Krankenkassen von zusätzlichen Maßnahmen und Behandlungen im Bereich der geschlechtsangleichenden Therapie, neben den bereits übernommenen Eingriffen.
5. Inter
5.1.1. Konsequentes Verbot medizinisch nicht notwendiger Eingriffe jeglicher Art bei Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale bis der betroffene Mensch seine informierte Einwilligung äußern kann.
5.1.2. Aufbau von Überwachungsmechanismen zum Schutz von intersexuellen Minderjährigen vor den zuvor beschriebenen medizinischen Eingriffen.
5.1.3. Zugang zur Justiz für Opfer von Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen.
5.1.4. Einbinden der Interessenvertretungen von Intersex Personen, Intersex & Transgender
Luxembourg asbl so wie Rosa Lëtzebuerg asbl als Expert*innen in die Ausarbeitung
der Gesetzestexte.
6. Asyl
6.1. Anerkennung der Zugehörigkeit zur LGBTIQ+ Community als Asylgrund sowie das Definieren von Länder, in denen LGBTIQ+ Menschen nachweisbar nicht sicher sind, als Nicht-sichere Herkunftsländer.
6.2. Aufbau von Strukturen für queere Geflüchtete.
7. Bildung
7.1. Umfassende Studie zur Untersuchung in welchem Ausmaß LGBTIQ+ bereits transversal in den aktuellen Lehrplänen vorkommen. Feste Verankerung von LGBTIQ+ Themen in den Lehrplänen.
8. Queere Kultur
8.1. Garantien der zukünftigen Regierungsparteien, die die Schaffung, die Wahrung und das
Erlebbarmachen von queerer Kultur fördern sowie die Garantie zur weiteren Unterstützung des Projektes „Rainbow House“ von Rosa Lëtzebuerg.
9. Gesundheit
9.1. Leichterer Zugang zur PrEP-Therapie durch Ausweitung der Konsultationsangebote auf alle Allgemeinmediziner*innen bzw. Hausärzt*innen. PrEP muss ebenfalls in allen Apotheken erhältlich sein.
9.2. Gesundheitsdienstleistern sollte ein Sensibilisierungstraining zu LGBTIQ+ Gesundheitsthemen mit Schwerpunkt auf Nichtdiskriminierung angeboten werden.
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