Stellungnahme zum Revisionstext N°7755 der parlamentarischen Ausschusses zur Verfassungsänderung

Rosa Lëtzebuerg asbl hat in einer Stellungnahme den Revisionstext N°7755 der parlamentarischen Institutionenkommission unter die Lupe genommen. Im Fokus stand dort dabei vor allem Artikel 11 des Kapitels II, welcher sich mit den Grundrechten beschäftigt.
 
Dabei kommen wir zum Schluss, dass die Stoßrichtung die Richtige ist, der Artikel 11 stellenweise jedoch zu wage. Gerade aus Sicht der queeren Community vermissen wir in Abschnitt 2 die Auflistung an möglichen Diskriminierungsmotiven. Dies hätte den Vorteil, dass über lange Jahre hart erkämpfte Rechte nicht ohne Weiteres von einer zukünftigen Regierung durch eine einfache Gesetzesänderung wieder rückgängig gemacht werden kann.
 
Der Verfassungsänderungsvorschlag würde darüber hinaus das duale Geschlechtermodell auf viele Jahre zementieren. Gerade hinsichtlich der Anstrengungen durch das Justizministerium, das gegenwärtig eine Einführung der dritten Geschlechtsoption prüft, wäre die Verfassung bereits veraltet noch bevor sie in Kraft treten kann.
 
Die Entscheidung der Verfasser, das Recht auf Familiengründung als einklagbares Grundrecht zu etablieren, stellt jedoch nichts weniger als ein Meilenstein dar. Nicht nur würde Artikel 9 der Grundrechtecharta der Europäischen Union erstmals in eine nationale Verfassung übernommen werden, es hätte auch Vorbildcharakter für andere Länder in Europa.