LGBTIQ+

in Luxemburg

LGBTIQ+ in Luxemburg

Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen sind in Luxemburg, wie in vielen westeuropäischen Ländern, recht umfassend. Die Entkriminalisierung der Homosexualität in Luxemburg wurde 1794 verkündet. Im Jahr 1992 lag das Schutzalter bei 16 Jahren (Artikel 372 des Strafgesetzbuchs). 2004 wurde die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft legalisiert, und am 18. Juni 2014 wurde das Gesetz über die gleichgeschlechtliche Ehe verabschiedet, womit das Land das elfte europäische Land war, das diese legalisierte.

PACS seit

Heirat für jeden seit

Gesetzgebung

Lebenspartnerschaft (PACS)

Lebenspartnerschaft (PACS) schließen

Eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen lassen

Heirat

Standesamtlich heiraten

Eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen lassen

Adoption

Die Volladoption eines Kindes beantragen

Adoptionsurlaub beantragen

Die einfache Adoption eines Kindes/Erwachsenen beantragen

Elternurlaub bei Geburt oder Adoption eines Kindes beantragen

Steuerliche und

finanzielle Auswirkungen

Die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung kennen

Die steuerlichen Auswirkungen im Falle des Ablebens des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners kennen

Die steuerlichen Auswirkungen bei Scheidung, Trennung oder Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft kennen

Eine Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners beantragen

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