LGBTIQ+
in Luxemburg
LGBTIQ+ in Luxemburg
Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen sind in Luxemburg, wie in vielen westeuropäischen Ländern, recht umfassend. Die Entkriminalisierung der Homosexualität in Luxemburg wurde 1794 verkündet. Im Jahr 1992 lag das Schutzalter bei 16 Jahren (Artikel 372 des Strafgesetzbuchs). 2004 wurde die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft legalisiert, und am 18. Juni 2014 wurde das Gesetz über die gleichgeschlechtliche Ehe verabschiedet, womit das Land das elfte europäische Land war, das diese legalisierte.
PACS seit
Heirat für jeden seit
Gesetzgebung
Lebenspartnerschaft (PACS)
Lebenspartnerschaft (PACS) schließen
Eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen lassen
Heirat
Standesamtlich heiraten
Eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen lassen
Adoption
Die Volladoption eines Kindes beantragen
Adoptionsurlaub beantragen
Die einfache Adoption eines Kindes/Erwachsenen beantragen
Elternurlaub bei Geburt oder Adoption eines Kindes beantragen
Steuerliche und
finanzielle Auswirkungen
Die steuerlichen Auswirkungen einer Eheschließung kennen
Die steuerlichen Auswirkungen im Falle des Ablebens des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners kennen
Die steuerlichen Auswirkungen bei Scheidung, Trennung oder Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft kennen
Eine Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners beantragen
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