Der Begriff „Geschlecht“ bezieht sich auf die sozial konstruierten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Zuschreibungen, die in einer bestimmten Gesellschaft als angemessen für Frauen und Männer gelten1. Umfassende kollektive Verantwortung: Geschlecht als normatives soziales System, das die Binarität der Geschlechter [und] ihre ungleiche Hierarchie [und Heterosexualität] festschreibt2.
1 Gesetz vom 20. Juli 2018 zur Genehmigung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, das am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet wurde und das 1) das Strafgesetzbuch, 2) das Strafprozessordnung; 3) das geänderte Gesetz vom 8. September 2003 über (3) das geänderte Gesetz vom 8. September 2003 über häusliche Gewalt; (4) das geänderte Gesetz vom 29. August 2008 über die Freizügigkeit von Personen und Personen und Einwanderung: http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2018/07/20/a631/jo.
2 Charruau, J. (2015): L’introduction de la notion de genre en droit français. Revue Revue française de droit administratif, Dalloz, 2015, S. 127-136. (hal-01399107).